| Wie endet die Mitgliedschaft? |
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Die Mitgliedschaft endet durch:
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- eine ordentliche, schriftliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. 3 Monate zum Jahresende.
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- Gewerbeabmeldung. Auch hier ist eine ordentliche Kündigung nötig. Kündigungsfrist, 3 Monate zum Jahresende.
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- Gewerbeummeldung. Auch hier ist eine ordentliche Kündigung nötig. Kündigungsfrist, 3 Monate zum Jahresende.
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- Tod des Mitglieds, sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch.
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- fristlose Kündigung durch den GVU (möglich, z. B. bei grobem Verstoß gegen die Gemeinschaft, etc.)
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